Amtliche Bodenordnung - Baulandumlegung
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin (ÖbVI) begleite ich Kommunen und Erschließungsträger durchgängig im umfassenden Prozess der Baulandumlegung nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Umlegungsverfahren sind öffentlich-rechtliche Bodenordnungsmaßnahmen mit dem Zweck nach Lage, Form und Größe geeignete Grundstücke für die in der Bauleitplanung vorgesehene Nutzung zu schaffen.
Die Gemeinde als Umlegungsstelle kann auf mich als ÖbVI
- die Vorbereitung der im Umlegungsverfahren zu treffenden Entscheidungen sowie
- die zur Durchführung der Umlegung erforderlichen vermessungs- und katastertechnischen Aufgaben übertragen (BauGB §46 Abs. 4) und
- mich als Sachverständige (Vermessung) zur Mitwirkung mit beratender Stimme in den Umlegungsausschuß bestellen (BauGB-DVO (BW) §5).
Aufbauend auf der jahrzehntelangen Tätigkeit von Herrn Dipl.-Ing. Jürgen Holder unterstütze ich Sie mit meinen Mitarbeitern als zuverlässiger Partner bei:
- gesetzlichen Baulandumlegungen gemäß §§45–79 BauGB
- vereinbarten amtlichen Umlegungen als Kombination der gesetzlichen Baulandumlegung mit einem städtebaulichem Vertrag
- freiwilligen Verfahren der Baulandentwicklung.
Vermessungsbüro ÖbVI Schönauer
Carl-Zeiss-Straße 31
73230 Kirchheim unter Teck
Telefon: 07021 / 72499-0
Telefax: 07021 / 72499-89
E-Mail: info@vermessung-schoenauer.de